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Erstattungsrichtlinie

Diese Erstattungsrichtlinie gilt für alle von ZentroMetric erbrachten Beratungs- und Implementierungsleistungen. Sie beschreibt Voraussetzungen, Verfahren und Fristen für Erstattungen. Individuelle Abreden in Angeboten/Verträgen gehen vor, sofern sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind.

1. Geltungsbereich & Vertragsparteien

ZentroMetric erbringt Leistungen überwiegend für Unternehmer (B2B). Gesetzliche Widerrufsrechte für Verbraucher nach Fernabsatzrecht finden bei B2B-Verträgen grundsätzlich keine Anwendung. Sollten ausnahmsweise Verbraucherleistungen vereinbart werden, informieren wir gesondert über gesetzliche Widerrufsrechte.

2. Definitionen

  • Paket: Festpreis-Leistung mit definierten Deliverables.
  • Retainer: Monatliche laufende Betreuung mit definiertem Leistungsrahmen.
  • Audit: Einmalige Prüfung von Mess-Setups und Definitionen.
  • Abnahme: Schriftliche Bestätigung, dass die vereinbarten Deliverables die Kriterien erfüllen.

3. Stornierung vor Leistungsbeginn

  • Pakete: Storno bis 5 Werktage vor Kickoff: volle Erstattung geleisteter Anzahlungen abzüglich nachweisbarer Vorbereitungskosten (z. B. Workshop-Material, Projektsetup). Storno ab 4 Werktagen vor Kickoff: 25 % Stornopauschale vom Paketpreis.
  • Audit & Stundenleistungen: Storno bis 2 Werktage vor Termin: volle Erstattung; danach 50 % des geplanten Aufwands, mindestens 2 Stunden.

4. Erstattung bei laufenden Projekten

  • Paketleistungen: Bei Kündigung aus wichtigem Grund durch den Kunden erstatten wir pro-rata ungenutzte, noch nicht erbrachte Leistungsanteile. Bereits erbrachte Teilleistungen werden abgerechnet (Nachweis durch Tätigkeitsberichte/Deliverables).
  • Retainer: Kündigung zum Monatsende mit 14 Tagen Frist. Vorausbezahlte Beträge werden pro-rata erstattet, abzüglich erbrachter Leistungen und reservierter, nicht mehr disponierbarer Kapazitäten (max. 20 % des Monats-Retainers).

5. Mängel, Nachbesserung & Rückzahlung

Weichen Deliverables von vereinbarten Kriterien ab, hat ZentroMetric ein Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung verlangen. Eine Rückzahlung erfolgt anteilig im Umfang der nicht vertragsgemäßen Leistung.

6. Abnahme & Dokumentation

Die Abnahme erfolgt schriftlich (E-Mail genügt) anhand eines Kriterienkatalogs. Wird keine Abnahme-Rückmeldung binnen 10 Werktagen nach Übergabe erteilt und sind keine Mängel angezeigt, gilt die Leistung als abgenommen (konkludente Abnahme), sofern im Vertrag nicht abweichend geregelt.

7. Drittanbieter-Kosten & Auslagen

Drittanbieter-Gebühren (z. B. Tools, Lizenzen) sind nicht erstattungsfähig, soweit diese durch oder für den Kunden gebucht wurden. Bereits entstandene Auslagen werden gegen Nachweis abgerechnet.

8. SLA-Gutschriften

Bei Verletzung zugesagter Reaktionszeiten (SLA) gewähren wir auf Retainer eine Gutschrift von 5 % je vollendete 24 Stunden Verzug (max. 20 % des Monats-Retainers). Gutschriften werden mit künftigen Rechnungen verrechnet; ein Barausgleich ist ausgeschlossen.

9. Fristen & Verfahren

  • Erstattungsanträge sind binnen 14 Tagen nach Eintritt des Erstattungsgrundes schriftlich an [email protected] zu richten.
  • Beizufügen sind: Vertragsreferenz, Leistungsnachweise, Begründung, gewünschte Abhilfe.
  • Entscheidung binnen 10 Werktagen, Auszahlung binnen 10 Werktagen nach Zustimmung.

10. Haftungsbeschränkung

Gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.

11. Gerichtsstand & anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute ist Berlin. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt, soweit anwendbar.

12. Kontakt

ZentroMetric · Oranienstraße 24, 10999 Berlin · Tel. +49 30 3080 7654 · [email protected]

Hinweis: Diese Richtlinie ergänzt unsere AGB. Im Konfliktfall gehen AGB/Verträge vor. Diese Seite stellt keine Rechtsberatung dar.